Krankenpflege

Wird die häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet, werden die Kosten i.d.R. von der Krankenkasse übernommen.

Folgende Leistungen sind z.B. möglich:

– Richten oder Verabreichen von Medikamenten
– Injektionen
– Diabetes-Therapie
– Verbände
– Kompressions-Therapie

Grundpflege

Sie benötigen z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder krankheitsbedingt Unterstützung bei der pflegerischen Versorgung. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet hierzu verschiedene Leistungspakete an.
z.B.
– Große Toilette (auch Dusche, Bad)
– Kleine Toilette
– Hilfe beim Aufstehen, An- und/oder auskleiden
– Hilfe bei Ausscheidungen
– Lagern
– Mobilisation
– Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder auch Zubereitung,

außerdem gibt es auch verschiedene Leistungspakete im hauswirtschaftlichen Bereich, welche von der Pflegeversicherung übernommen werden können. Mehr dazu finden Sie unter der Rubrik: hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Sie benötigen alters- oder krankheitsbedingt Unterstützung bei der Bewältigung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet hierzu verschiedene Leistungspakete an
z.B.:

– Reinigen der Wohnung (Unterhaltsreinigung)
– Einkauf / Besorgungen
– Waschen und / oder Bügeln
– Durchführung der Kehrwoche

Betreuung / Entlastung

Zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung die sogenannten Entlastungsleistungen an. Diese können verwendet werden: entweder für die hauswirtschaftliche Versorgung (siehe Rubrik hauswirtschaftliche Versorgung) und / oder für Ihre persönliche Betreuung, wie z.B.

– Spaziergänge
– Gespräche
– Gesellschaftsspiele

Beratung

Wir führen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuche gemäß §37,3 SGB XI (Pflegeversicherung) für Geldleistungsempfänger durch.

Bei diesen Besuchen steht die Beratung der Pflegedürftigen und deren pflegenden Angehörigen im Vordergrund. Das Pflegeversicherungsgesetz schreibt vor, dass Geldleistungsempfänger in Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate einen solchen Besuch nachweisen müssen.

Darüber hinaus möchten wir Ihnen auch in anderen pflegerischen Themenbereichen beratend zur Seite stehen. Wir bieten auch Schulungen an (z.B. Sturzberatungen, etc.) oder Sie benötigen Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen der Pflegekasse, etc.
Wir helfen Ihnen gern!

AKP

Ambulante KrankenPflege Großbettlingen Raidwangen gemeinnützige GmbH

 Rufbereitschaft 24h/7 Tage für pflegerische Notfälle: 01718016160
Tel: 07022-41979
Email: info@a-k-p.de