Pflegeversicherung – grundsätzliche Informationen

 

  • Pflegeversicherung:

Die fünf Pflegegrade

Es werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.

Die sechs Bereiche sind:

  1. Mobilität (10%)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (*)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (*)
  4. Selbstversorgung (40%)
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)

(* Aus dem Bereich 2 und 3 wird nur der höhere der beiden Werte berücksichtigt und mit 15% gewertet)

 

  • Welche Leistungen kann ich erwarten?

Geldleistung:

Pflege wird durch Angehörige, Bekannte … sichergestellt. Über die Sicherstellung ist ein Nachweis zu erbringen (Rubrik: Beratungen)

Geldleistung (seit 1.1.2024)

  • Pflegegrad 2: 332 €
  • Pflegegrad 3: 573 €
  • Pflegegrad 4: 765 €
  • Pflegegrad 5: 947 €

 

Sachleistung:

Pflege wird durch einen anerkannten professionellen Pflegedienst sichergestellt.

Sachleistung (seit 1.1.2024)

  • Pflegegrad 2: 761 €
  • Pflegegrad 3: 1432 €
  • Pflegegrad 4: 1778 €
  • Pflegegrad 5: 2200 €

 

Kombinierte Sachleistung

prozentuale Auszahlung von Pflegegeld bei nicht Ausschöpfung des stufenabhängigen Höchstbetrages.

Beispiel:

Versicherter ist in Pflegegrad 3 und hat Anspruch auf bis zu 1432 € Sachleistung pro Monat. Vom Pflegedienst ruft er jedoch nur Leistungen in Höhe von 1100 € pro Monat ab.

Verbrauch:  1100 € von 1432 € = 76,82%, demnach sind 23,18 % der Sachleistung nicht verbraucht.

Versicherter bekommt 23,18 % von der ihm zustehenden Geldleistung (573 €) ausbezahlt. Dies entspricht 132,85 €.

 

Pflegegradunabhängige Leistungen:

  • 40,00 € pro Monat für Pflegemittel (§40 SGB XI)
  • bis zu 125 € pro Monat Entlastungsbetrag (§45 SGB XI)
  • bis zu 4000 € Bezuschussung für wohnliche Umbaumaßnahmen pro Jahr und Maßnahme

 

Pflegegradabhängige Leistungen (Grad 2-5)

–           bis zu 1612 € Verhinderungspflege pro Jahr, kann mit nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflegeleistung (max. 806 €) erhöht werden (§39 SGB XI)

–           bis zu 1774 € Euro Kurzzeitpflege pro Jahr (§42 SGB XI)

Wie bekomme ich einen Pflegegrad

 

Grundsätzlich beraten wir Sie gern darüber, ob ein Antrag überhaupt erfolgsversprechend sein kann.

Unabhängig davon können Sie natürlich jederzeit bei Ihrer Pflegekasse anrufen und ein Antragsformular bestellen. Viele Kassen stellen Ihnen diesen Antrag auch auf Ihrer Homepage zum Download zur Verfügung.

Entscheidend für die Einstufung ist das Eingangsdatum des Antrages bei der Pflegekasse.

Diese leitet Ihren Antrag an den Medizinischen Dienst weiter, welcher sich mit Ihnen bezüglich der Einstufung in Verbindung setzt.

Entweder erfolgt die Begutachtung über einen Selbstauskunftsbogen, oder der Medizinische Dienst (MD) macht einen Hausbesuch bei Ihnen.

Der MD gibt nach erfolgter Begutachtung Ihrer Pflegekasse einen Einstufungsvorschlag.

Infolge erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse den Einstufungsbescheid per Post.

AKP

Ambulante KrankenPflege Großbettlingen Raidwangen gemeinnützige GmbH

 Rufbereitschaft 24h/7 Tage für pflegerische Notfälle: 01718016160
Tel: 07022-41979
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